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8.2.4 Datenintegration in das LISA

Bestandsdokumentation

(1) Für die Durchführung von Betreiber- und Bauherrenaufgaben ist nach RBBau die Bestandsdokumentation der Liegenschaft auf Basis der Baufachlichen Richtlinien Vermessung gefordert. Die Bestandsdokumentation liegt im LISA in Form des topografischen Grundplans und verschiedener Fachpläne vor.

Informationsbereitstellung für Betrieb und Baumaßnahmen

(2) Nach Abschluss eines BoGwS-Projektes müssen die Ergebnisse in die Bestandsdokumentation integriert werden. Der Liegenschaftsbetreiber benötigt zur wirtschaftlichen und fachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben zeitnah die Information, ob auf einer Fläche eine Kontamination vorliegt. Er muss dies bei allen Arbeiten auf den Liegenschaften berücksichtigen. Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung benötigt auch weitergehende Informationen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Automatische Objektbildung im GEO BoGwS

(3) Die Integration der Informationen aus dem INSA in die Bestandsdokumentation erfolgt in der LS BoGwS Land mit dem GEO BoGwS. Hierbei werden die im INSA gespeicherten Lagedaten durch eine automatische Objektbildung in das geographische Informationssystem des LISA übertragen. Daneben enthält das GEO BoGwS auch Funktionen zur manuellen Erfassung der relevanten Objekte und zur Verknüpfung mit dem jeweils passenden Objekt in der Fachdatenbank INSA.

BoGwS-relevante Objektarten

(4) Folgende BoGwS-relevante Objektarten sind in der Bestandsdokumentation im LISA zu führen:

  • Untersuchungsgebiete (Projektgrenzen)
  • KVF/KF der Phasen I bis III
  • Untersuchungspunkte

Genauigkeitsanforderungen

(4) Die Erfassung dieser Objektarten kann durch Vermessung, bei Vorhandensein von Lageplänen aus dem LISA oder anderer geo- referenzierter Grundlagen auch manuell durch Digitalisierung im GEO BoGwS oder INSA bzw. INSA im EFA-Modus erfolgen.

Digitalisierung von KVF/KF

Die Lageerfassung von KVF und KF erfolgt üblicherweise durch Digitalisierung in einer der hier genannten Fachanwendungen. Dieses Vorgehen ist ausreichend genau, da der Bereich des Kontaminationsverdachts (KVF in den Phasen I und IIa) häufig nur relativ grob auf Grundlage der kontaminationsverursachenden Nutzung festgemacht werden kann. Erschwerend kann sich auswirken, dass diese Nutzung in der aktuellen Topografie nicht mehr nachvollziehbar ist. In diesen Fällen muss sich die Erfassung durch Digitalisierung auf georeferenziertes historisches Kartenmaterial stützen.

Ähnliches gilt in höheren Phasen (ab Phase IIb). Durch die technische Erkundung ist die Ausdehnung einer Kontamination in der Regel genauer bekannt als in den Vorgängerphasen, in vielen Fällen aber weiterhin nur unscharf eingrenzbar, so dass eine Vermessung vor Ort praktisch unmöglich ist.

Vermessung von Untersuchungspunkten

Untersuchungspunkte und insbesondere Grundwassermessstellen müssen dagegen für die korrekte Auswertung und Interpretation der erhobenen Daten (Analytik, Grundwasserstände) immer in Lage und Höhe eingemessen werden.

Weitere Aspekte zu den fachlichen Genauigkeitsanforderungen bei der BoGwS-Projektbearbeitung werden eingehend im Dokument „Genauigkeitsanforderungen bei der Erfassung von Objekten des Boden- und Grundwasserschutzes“ behandelt. 4

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