6.2.3 Landesrecht
Länder-Abfallgesetze
(1) Das Bundes-Abfallrecht wird länderspezifisch weiter konkretisiert bzw. ausgeführt. In den Landesabfallgesetzen werden u. a. Regelungen zu den Zuständigkeiten getroffen. Einige Länder haben spezielle Landesgesellschaften für die Sonderabfallbeseitigung eingerichtet (siehe unter „Andienung“). Die aktuellen Landesabfallgesetze sowie untergesetzliche Regelungen sind in inzwischen weit verbreiteten Fach-Datenbanken oder direkt im Internet einsehbar.